Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September 2021

Auf einer Pressekonferenz des BMWi am 9. Juni 2021 hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erste Details der von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung der Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbständige bis zum 30. September 2021 vorgestellt (Corona-Überbrückungshilfe III Plus). Bislang haben rund 250.000 Unternehmen Überbrückungshilfe III beantragt, ca. 10 Mrd. € sind bereits ausgezahlt worden. Insgesamt sind Corona-Wirtschaftshilfen von rund 105 Mrd. € bewilligt/ausgezahlt worden, davon KfW-Hilfen in Höhe von 50 Mrd. €, Corona-Finanzhilfen in Höhe von 40 Mrd. €, Rekapitalisierungen, Bürgschaften und Garantien in Höhe von 15 Mrd. €. Zwar sei die Konjunkturentwicklung mittlerweile insgesamt wieder erfreulich, die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauerten in einigen Branchen aber weiter an. Die Verlängerung der Hilfen bis Ende September 2021 sende daher ein klares Signal der Planungssicherheit. Zudem werde den Unternehmen mit einer sogenannten „Restart-Prämie“ ein Anreiz gesetzt, Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zu holen oder Beschäftigte neu einzustellen.

Vorgesehene Maßnahmen der Corona-Überbrückungshilfe III Plus

Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des neuen Programms der „Überbrückungshilfe III Plus“ vorgesehen:

  • Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt.
  • Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. €.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. € und zwar 12 Mio. € aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe und 40 Mio. € aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Für Hilfen oberhalb der bisher geltenden 12 Mio. € gelten allerdings in Anlehnung an die im KfW-Sonderprogramm 2020 und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereits angewandten Regelungen Beschränkungen zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und Bonuszahlungen. Die EU-Kommission hat beihilferechtlich am 28. Mai 2021 ihre Zustimmung erteilt.
  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 %. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 % und im September 20 %.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich auf bis zu T€ 12,0 für die ersten drei Quartale des Jahres 2021.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III, die momentan in der Fassung vom 28. Mai 2021 vorliegen, werden überarbeitet und sollen zeitnah veröffentlicht werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Online-Plattform beim BMWi durch prüfende Dritte vorgenommen werden.

Weitergehende Informationen

Auf der Website des BMWi finden Sie die gemeinsame Pressemitteilung von BMWi und BMF vom 9. Juni 2021 zur Verlängerung der Überbrückungshilfe bis September.

Hier finden Sie auch einen Überblick über die deutlichen Verbesserungen der Corona-Überbrückungshilfe III und den neuen Eigenkapitalzuschuss, die über die Maßnahmen hinausgehen, die wir Ihnen auf unserer Website am 18. Februar 2021 dargestellt haben.

Informationen zur Höhe der bislang bewilligten Corona-Wirtschaftshilfen finden Sie ebenfalls auf der Website des BMWi.

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/Ri