Wirtschaftsprüfung
Bei gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfungen stellen wir fest, ob der Jahresabschluss und das Rechnungswesen dem Gesellschaftsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zur Abschlussprüfung gehört aber auch die Beurteilung der zukünftigen Risiken und Chancen des Unternehmens. Dabei prüfen wir Jahres- und Konzernabschlüsse nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (HGB und IFRS) bei Unternehmen aller Rechtsformen.
Wir setzen bei der Abschlussprüfung Wirtschaftsprüfer und erfahrene Mitarbeiter ein. Zu unserem Spektrum gehören auch prüferische Durchsichten und gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen.
Unsere Prüfungsleistungen erfüllen höchste Qualitätsansprüche. Regelmäßig unterziehen wir uns internen Qualitätskontrollen, daneben werden in unserem Hause regelmäßig externe Prüfungen durch andere Wirtschaftsprüfer, so genannte peer reviews durchgeführt.
Zur Abschlussprüfung gehört neben der Prüfung des Zahlenwerks auch die Prüfung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes des Mandanten. Hierzu gehört auch ein Überblick über das EDV-System; hierfür ziehen wir gegebenenfalls Spezialisten eines Kooperationspartners hinzu. Im Einzelnen führen wir folgende Prüfungen durch:
- Pflichtprüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Konzernen nach HGB
- Prüfung von Abschlüssen nach IFRS
- Sonstige Pflichtprüfungen von Abschlüssen
- Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen im In- und Ausland
- Prüfung der Rechnungslegung von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden sowie der diesen angeschlossenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
- Pflichtprüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 16 MaBV, § 34c GewO)
- Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen